Unerlaubte Übertragung administrativer Aufgaben im Berufsbildungswesen durch Rechtsanwaltskammer
Ein ungewöhnlicher und seltener berufsrechtlicher Streit, der gem. § 112 c Abs. 1 BRAO auf Grundlage der Verwaltungsprozessordnung geführt wurde: Der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen, Az. 2 AGH 24/11, hatte im Urteil vom 7.9.2012 festgestellt, dass eine Rechtsanwaltskammer als gem. § 71 Abs. 4 BBiG „zuständige Stelle“ nicht befugt sei, die „Administration“ des Ausbildungswesens der Mehr…