Bei der Fahrerschutzversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Durch sie werden Personenschäden des Fahrers abgedeckt, welche durch die Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden.
Insbesondere dann, wenn ein Unfall durch den Fahrer verschuldet ist und dieser selber Schäden erleidet, greift die Fahrerschutzversicherung. Sollte ein Dritter die Schuld an dem Unfall tragen, so kommt seine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schadensregulation auf.
Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers umfasst hingegen nur Schäden, welche aus den Ansprüchen Dritter resultieren.
Es werden zusammengefasst folgende Lücken geschlossen:
- Unfallgegner ist unbekannt oder mittellos
- Verletzung durch Wildunfall
- Verletzung als Fahrer bei selbstverschuldetem Unfall
- Beteiligung mit einem ausländischen Kraftfahrzeug (auch bei unverschuldetem Unfall)
Leistungen
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Zahlung von Hinterbliebenenrente und -geld
- Übernahme der Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen
- Kostenübername für Haushaltshilfe
Die Versicherung greift jedoch nicht, sollte der Fahrer zum Unfallzeitpunkt nicht in der Lage gewesen sein, das Auto zu führen. Der Fahrer darf beispielsweise nicht unter Alkohol- oder Drogenkonsum gefahren sein.
Beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen des Autos besteht ebenfalls kein Schutz.
Kein Versicherungsschutz ist zudem gegeben, bei:
- Schäden, die generell nicht unmittelbar während des Lenkens entstehen
- Psychische Reaktionen aufgrund krankhafter Störungen
- Unfälle während der Verübung einer Straftat
- Ansprüche Dritter
- Schäden durch genehmigte Rennen oder Übungsfahrten
- Unfällen, während der Fahrer unangeschnallt war
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle
Kosten
Die Fahrerschutzversicherung kostet je nach Versicherungsgeber und Leistungen, welche im Schadensfall erbracht werden, zwischen 19 und 50 Euro im Jahr.
Für wen ist die Fahrerschutzversicherung sinnvoll?
Besonders sinnvoll ist die Versicherung für Menschen mit einem erhöhten Unfallrisiko wie zum Beispiel Fahranfänger, Personen, die regelmäßig Carsharing nutzen oder Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen.
Aber auch für andere Personen, die nicht bereits anderweitig durch zum Beispiel eine private Unfallversicherung abgesichert sind, kann sich eine Fahrerschutzversicherung anbieten.
Unterschied zur Unfallversicherung
Die Fahrerschutzversicherung deckt in der Regel die tatsächlich angefallenen Kosten aufgrund des Schadens ab. Die Unfallversicherung hingegen leistet nur bis zu einer vertraglich festgelegten Versicherungssumme.
Zudem muss meistens eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung eingetreten sein, damit die Unfallversicherung Leistungen erbringt; ein bestimmter Invaliditätsgrad muss erreicht sein.
Solche hohen Anforderungen bestehen bei der Fahrerschutzversicherung nicht; Leistungen werden auch erbracht, sollte es nur zu temporären Beeinträchtigungen gekommen sein.
Die private Unfallversicherung sowie die Fahrerschutzversicherung ergänzen sich demnach.
Unfallversicherung | Fahrerschutzversicherung | |
Leistungserbringung | Vertraglich festgelegte Leistungsgrenze | Tatsächlich angefallenen Kosten |
Anforderungen an das Schadensbild | Dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen | Auch nur zeitweise, vorübergehende Schäden |
Quellen:
https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto/news/fahrerschutzversicherung-142458
https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/fahrerschutzversicherung/
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Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht
Fina Lingens
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