Prozessfinanzierung
Wie Dritte Klagen bezahlen, welche Chancen und Risiken das birgt – und was Anwälte dabei dürfen
Was ist Prozessfinanzierung und wann wird diese benötigt?
Bei der Prozessfinanzierung übernimmt eine externe dritte Person die gesamten Kosten und das Risiko für einen Rechtsstreit. Im Zuge dessen kommt der Prozessfinanzierer für Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten für die gerichtliche oder außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung auf. Im Gegenzug dafür erhält er im Erfolgsfall einen prozentualen Anteil des erstrittenen Geldes. Verliert der Kläger den Prozess hingegen, bliebt der Finanzierer in der Regel auf den Kosten sitzen und erhält nichts aus dem Prozess.[1]
Prozessfinanzierung wird überwiegend bei Klägern angewandt, da es bei Beklagten, die bloß einen Anspruch abwehren wollen, eher weniger Sinn ergibt. Besonders häufig kommt Prozessfinanzierung im Insolvenz-, Erb-, Bau-, Arbeits- oder Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht vor. Es kann aber auch in Schadensersatzfällen eine Rolle spielen, zum Teil auch im Arzthaftungsrecht und anderweitigen schweren Personenschäden. Dabei gibt es verschiedene Unternehmen, die Prozessfinanzierung anbieten.[2]
Unter welchen Voraussetzungen kann man eine Prozessfinanzierung erhalten?
In der Regel müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen der Anbieter erfüllt sein, damit eine Prozessfinanzierung möglich ist.
Dafür muss der Rechtsstreit meistens einen bestimmten Streitwert aufweisen, um finanziert zu werden. Der Mindeststreitwert liegt regelmäßig zwischen 50.000 und 100.000 Euro, damit sich die Finanzierung für die Prozessfinanzierer lohnt.
Grundsätzlich gibt es zwar auch Finanzierungsfälle, die sie mit geringen Streitwerten auseinandersetzen, allerdings handelt es sich dabei meistens um sogenannte Legal-Tech-Modelle. Die Rechtsdienstleistungen sind dabei meistens digitalisiert und werden mithilfe einer Software automatisiert, insgesamt läuft das Ganze jedoch sehr ähnlich wie Prozessfinanzierung ab. Als typisches Beispiel gehören dazu vor allem Anbieter aus dem Fluggastrecht, wie Flightright, Euclaim oder Fairplane. Die Streitwerte dabei liegen typischerweise bei wenigen hundert Euro.[3]
Eine weitere Voraussetzung für eine klassische Prozessfinanzierung ist außerdem, dass der Rechtsfall überwiegende Aussichten auf Erfolg hat. An diese Voraussetzungen werden meistens ziemlich hohe Anforderungen geknüpft: In der Regel genügt es dafür erst, wenn die Rechtsstreitigkeit aus anwaltlicher Sicht mit einer Wahrscheinlichkeit von deutlich über 50 Prozent gewonnen werden kann. Dies wird regelmäßig auf Basis eines vorbereiteten Klageentwurfs oder durch ein gutachterliches Votum mit Beweismitteln beurteilt.
Zudem muss die gegnerische Partei auch zahlungsfähig sein, damit sie die Forderungen bei einem gewonnenen Prozess auch begleichen kann.
Außerdem muss der Gerichtsstand in der Regel Deutschland sein und deutsches Recht muss auch anwendbar auf den Rechtsfall sein.
Zuletzt dürfen in der Regel keine Alternativen zur Prozessfinanzierung möglich sein, damit sie geprüft wird. In der Regel kommt eine Prozessfinanzierung nur dann in Betracht, wenn keine Rechtsschutzversicherung des Mandanten die Kosten des Rechtsstreits übernehmen kann und keine Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.[4]
Wie läuft Prozessfinanzierung ab?
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Finanzierungsanfrage (+ Vertragsbeziehungen)
In der Regel beauftragt der Mandant zunächst einen Anwalt, welcher den Mandanten zunächst berät, die Erfolgsaussichten prüft und den Fall vorbereitet. Der Prozessfinanzierer wird dann meistens durch den Anwalt beauftragt, gegebenenfalls zusammen mit dem Mandanten. Es sind jedoch auch Konstellationen denkbar, bei denen sich der Mandant zuerst an einen Prozessfinanzierer wendet und dann erst einen Anwalt einschaltet.
Der anwaltliche Vertrag kommt aber dennoch zwischen dem Anwalt und dem Mandanten zustande. Der Prozessfinanzierer ist rechtlich gesehen nur der Vertragspartner des Mandanten, nicht auch der des Anwalts. Dennoch findet in der Regel ein Informationsaustausch zwischen Anwalt und Prozessfinanzierer statt.[5]
Bei kleinen Fällen, in denen im Rahmen der Prozessfinanzierung eher Legal-Tech-Modelle angewandt werden, funktioniert die Kommunikation mit dem „Prozessfinanzierer“ regelmäßig nur online über die Website, sodass die Prozessfinanzierung meistens nur wenige klicks benötigt.[6]
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Vorprüfung
Bei den meisten Anbietern wird in der Regel zunächst geprüft, ob sich der vorliegende Fall grundsätzlich überhaupt für eine Prozessfinanzierung eignet. Ein Fall kommt per se in Betracht, wenn die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind, also ein entsprechender Mindeststreitwert erreicht wird, die Bonität des Prozessgegners vorliegt und eine grobe Erfolgsaussicht besteht.
Sind diese Anforderungen erfüllt, benötigen die Prozessfinanzierer regelmäßig weitere Unterlagen zum Fall, insbesondere einen Klageentwurf sowie die erforderlichen Anlagen oder weitere rechtliche Gutachten. Diese werden noch einmal umfassend von den Mitarbeitern geprüft, sodass basierend darauf schließlich eine endgültige Finanzierungsentscheidung getroffen werden kann: Der Fall wird zur Finanzierung angenommen oder abgelehnt. Die Entscheidung wird meistens durch ein bestimmtes internes Verfahren getroffen, beispielsweise einen Mehrheitsbeschluss.
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Finanzierungsvertrag
Anschließend kann der Finanzierungsvertrag zwischen dem Mandanten und dem Prozessfinanzierer abgeschlossen werden. Durch diesen verpflichtet sich der Prozessfinanzierer zur Übernahme der durch den Rechtsstreit verursachten Kosten. Im Gegenzug dafür erhält er im Erfolgsfall einen Anteil des erstrittenen Geldes.
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Prozessführung
Der Rechtsstreit oder Prozess wird wie auch normal üblich durch den Anwalt im Namen des Mandanten geführt. Dabei findet eine regelmäßige Kommunikation zwischen dem Anwalt und dem Finanzierer statt, bei welcher der Finanzierer über den aktuellen rechtlichen Stand des Falls informiert wird, Schriftsätze erhält und zum Teil im Rahmen wichtiger Entscheidungen mitwirkt. Je nach Vertrag kann auch seine Zustimmung zu wirtschaftlich relevanten Fragen erforderlich sein, beispielsweise zur Möglichkeit einen Vergleich zu schließen.
Die letztendliche Entscheidungsbefugnis obliegt allerdings dennoch dem Rechtsanwalt. Der Anwalt ist grundsätzlich nur dem Mandanten gegenüber rechtlich verpflichtet und muss insofern seine Interessen vertreten. Da zwischen dem Rechtsanwalt und dem Prozessfinanzierer gerade kein Vertrag besteht, ist der Anwalt ihm gegenüber auch nicht weisungsgebunden, sondern ausschließlich gegenüber seinem Mandanten. Kommt es also beispielsweise zu dem Fall, dass der Prozessfinanzierer einen Vergleich wünscht, der Anwalt dies aber nicht für sinnvoll hält, kommt es letztlich auf die Interessen des Mandanten an, die der Rechtsanwalt dann umsetzen kann. Der Prozessfinanzierer hat in diesen Fällen keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.[7]
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Ausgang des Verfahrens und gegebenenfalls Abrechnung
Nach Beendigung des Verfahrens, sei es durch Urteil oder durch Vergleich, erfolgt schließlich die Abrechnung des Prozesses. Die Art und Weise der Abrechnung ist abhängig von dem Ausgang des Prozesses:
Wurde der Rechtsstreit gewonnen erfolgt der Zahlungseingang der gegnerischen Seite regelmäßig auf das Anderkonto des Rechtsanwalts. Von dort aus kann die Abrechnung dann nach den im Vertrag festgelegten Konditionen erfolgen: Zunächst werden in der Regel die verauslagten Kosten zurückerstattet. Anschließend wird der restliche Wert gemäß dem Finanzierungsvertrag zwischen dem Mandanten und dem Prozessfinanzierer aufgeteilt.
Wird der Rechtsstreit hingegen verloren, übernimmt der Prozessfinanzierer die gesamten Kosten, die durch diesen entstanden sind – die eigenen sowie die gegnerischen Anwaltskosten, Gerichtskosten und gegebenenfalls auch Sachverständigenkosten. Der Mandant muss dann in der Regel keine Kosten mehr tragen, außer in eng definierten Ausnahmefällen. Dabei kommt es per se auf die vertragliche Vereinbarung des Finanzierungsvertrages an.[8]
Wie hoch ist im Erfolgsfall der Anteil für Prozessfinanzierer?
Der Anteil, der dem Prozessfinanzierer im Erfolgsfall an dem erstrittenen Geld zusteht, ist grundsätzlich abhängig vom Streitwert, dem Umfang der Risikoübernahme und dem Arbeitsaufwand des Falls. Der Anteil kann aber dennoch je nach Anbieter der Prozessfinanzierung und dem abgeschlossenen Finanzierungsvertrag variieren. In der Regel erhält der Prozessfinanzierer bei erfolgreichem Ausgang des Prozesses jedoch ungefähr einen Anteil von 20 bis 35 Prozent des erstrittenen Geldes. Bei sehr hohen Streitwerten kann im Rahmen mancher Anbieter jedoch auch ein deutlich geringerer Betrag vereinbart werden. Umgekehrt kann es bei Fällen, die ein hohes Risiko mit sich bringen oder sehr geringe Streitwerte aufweisen auch ein höherer Anteil von 40 bis 50 Prozent des Nettoerlöses werden.[9]
Ist Prozessfinanzierung auch Rechtsanwälten gestattet?
Prozessfinanzierung erfolgt meistens durch Prozessfinanzierer. Dabei gibt es unterschiedliche Anbieter in Deutschland, wie beispielsweise FORIS AG, LEGIAL oder Omni Bridgeway. Aber funktioniert Prozessfinanzierung nur dann, wenn externe Prozessfinanzierer diese anbieten oder können Rechtsanwälte auch selbst die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten übernehmen?
Grundsätzlich ist eine eigene Prozessfinanzierung durch Rechtsanwälte nicht zulässig: Gemäß § 49b Abs. 2 BRAO sind solche Vereinbarungen verboten, durch die sich Rechtsanwälte verpflichten Gerichts-, Verwaltungs- oder Kosten anderer Beteiligter zu tragen. Hintergrund dieser Regelung ist es, dass Rechtsanwälte nach § 43a Abs. 1 BRAO keine Bindungen eingehen dürfen, die ihre berufliche Unabhängigkeit gefährden. Hat ein Rechtsanwalt allerdings ein persönliches und wirtschaftliches Interesse am erfolgreichen Ausgang eines Verfahrens, ist er nicht mehr in der Lage dazu, seinen Mandanten unabhängig und neutral über seine rechtlichen Möglichkeiten und Risiken zu beraten. Dieses Risiko kann auch dann bestehen, wenn der Rechtsanwalt selbst eine Vereinbarung mit einem separaten Prozessfinanzierer abschließt.[10]
Darüber hinaus ist es ebenfalls unzulässig, wenn ein Rechtsanwalt als alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter an einer Prozessfinanzierungsgesellschaft beteiligt ist und diese an einer Finanzierung eines Prozesses seiner Mandanten beteiligt ist. Diese Vorgehensweise wird von der Rechtsprechung als eine unzulässige Umgehung des Verbotes von Erfolgshonoraren angesehen.[11]
Das Verbot besteht jedoch nur dann, wenn der Rechtsanwalt auch das Kosten- und Verlustrisiko des Prozesses trägt: Streckt er seinem Mandanten gewisse Kosten nur vor und bekommt sie von diesem (erfolgsunabhängig) zurückgezahlt, trägt nach wie vor der Mandant das Risiko, weshalb eine solche Konstellation zulässig sein kann.
Rechtsanwälten ist es hingegen stets gestattet ihre Mandanten auf die Möglichkeit einer externen Prozessfinanzierung hinzuweisen. In diesen Fällen dürfen sie außerdem Angebote verschiedener Prozessfinanzierer einholen, ihre Mandanten bei der Gestaltung des Finanzierungsvertrages beraten und während des Verfahrens mit dem Prozessfinanzierer zusammenarbeiten, solange dem Anwalt eben keine erfolgsabhängige wirtschaftliche Beteiligung an dem Verfahren zukommt.[12]
In welchen Ausnahmen ist Anwälten eine Art Prozessfinanzierung gestattet?
Durch die Einführung des „Legal Tech – Gesetzes“ im Jahr 2021 wurden dieser strenge Grundsatz jedoch in Teilen gelockert. Dieses basiert auf der Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines ausnahmslosen Verbotes von Erfolgshonoraren.[13] Zudem wurde das Gesetz durch das vermehrte Auftreten von Legal-Tech-Modellen angepasst.
Grundsätzlich ist es Rechtsanwälten nur in Verbindung mit einem Erfolgshonorar erlaubt Kosten für seinen Mandanten zu übernehmen. Gemäß § 4a RVG ist es Rechtsanwälten nur in bestimmten eng begrenzten Ausnahmefällen gestattet Erfolgshonorare zu vereinbaren:
Nach § 4a Abs. 1 Nr. 1 und 2 RVG ist es für Rechtsanwälte zulässig ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wenn der Auftrag eine Geldforderung von maximal 2000 Euro betrifft oder wenn es sich um bestimmte Inkassodienstleistungen handelt. Gemäß § 4a Abs. Nr. 3 RVG sind Erfolgshonorare außerdem dann gestattet, wenn das Kostenrisiko aufgrund des individuellen Einkommens zu hoch ist und der Mandant deshalb bei verständiger Betrachtung ohne Erfolgshonorar von der Rechtsverfolgung Abstand nehmen würde. Rechtsanwälte tragen dann im Rahmen des Erfolgshonorars das Risiko ihrer eignen Vergütung.[14] Im Falle des § 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 RVG dürfen Rechtsanwälte gemäß § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO außerdem ausnahmsweise zusätzlich vereinbaren, Gerichts-, Verwaltungs- und Beteiligungskosten zu tragen und insoweit auch ein Kostenrisiko zu übernehmen.[15]
Ein generelles anwaltliches Tätigwerden als Prozessfinanzierer ist durch diese Regelungen insgesamt also dennoch nicht möglich.
Was sind die Vor- und Nachteile von Prozessfinanzierung?
Abschließend stellt sich die entscheidende Frage: Inwiefern lohnt sich Prozessfinanzierung eigentlich? Dafür einen knappen Überblick über die Vor- und Nachteile von Prozessfinanzierung:
Ein zentraler Vorteil der Prozessfinanzierung ist es grundsätzlich, dass Mandanten die Möglichkeit der Rechtsverfolgung eingeräumt bekommen, ohne dass sie selbst das Kostenrisiko tragen müssen. Dies kann insbesondere für Mandanten sinnvoll sein, deren Fälle einen hohen Streitwert haben, es ihnen allerdings an Liquidität oder Risikobereitschaft mangelt. Selbst wenn der Fall schließlich doch verloren werden sollte, muss der Mandant nicht selbst für die Kosten aufkommen, was ihn finanziell sehr entlasten kann.
Auf diese Weise können auch Anspruchsinhaber ohne Rechtsschutzversicherung oder mit einem knappen Budget wirtschaftlich sinnvolle Ansprüche durchsetzen.
Zudem kann es einen weiteren Vorteil darstellen, dass auch die Prozessfinanzierer den Fall noch einmal rechtlich überprüfen und die Erfolgsaussichten sowie die Bonität des Gegners feststellen. Somit kann eine Zusage durch einen Prozessfinanzierer eine weitere Prüfung des Risikos und der Plausibilität der Rechtsverfolgung darstellen.[16]
Im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung kann eine Prozessfinanzierung außerdem den Vorteil bieten, dass sie grundsätzlich in jeden Rechtsgebiet möglich ist, während sich durch eine Rechtsschutzversicherung nicht alle Rechtsgebiete vollumfänglich versichern lassen. Kommt es also zu einer Rechtsstreitigkeit in einem finanziell hoch ausgeprägten Rechtsgebiet, bietet die Prozessfinanzierung die Möglichkeit trotzdem nicht alleine auf den Kosten sitzen blieben zu müssen bzw. die Rechtsverfolgung dennoch wahrnehmen zu können.[17]
Auf der anderen Seite kann die Erfolgsbeteiligung der Prozessfinanzierer auch einen Nachteil für den Anspruchsinhaber darstellen. Im Erfolgsfall kommen dem Prozessfinanzierer in der Regel knapp 20 bis 50 Prozent des Nettoerlöses zu, wodurch der Mandant im Erfolgsfall insgesamt natürlich deutlich weniger von dem erstrittenen Geld erhält.[18]
Zudem haben die meisten Prozessfinanzierer durch den angesetzten Mindeststreitwert, die erwarteten Erfolgsaussichten etc. recht hohe Voraussetzungen dafür, dass eine Prozessfinanzierung in dem erforderlichen Fall auch beansprucht werden kann. Dadurch werden meistens nur wenige und aussichtsreiche Fälle mit hohen Streitwerten angenommen, weshalb eine Prozessfinanzierung für Fälle mit geringerem Streitwert oder niedrigeren Erfolgsaussichten meistens gar nicht erst in Betracht kommt.
Im Rahmen von Prozessfinanzierung kann es außerdem zu Interessenkonflikten zwischen dem Prozessfinanzierer und dem Mandanten kommen: Da es dem Prozessfinanzierer in erster Linie darum geht möglichst einen finanziell starken Ausgang des Falles zu erreichen, kann dieser häufig vor allem ein Interesse an einem wirtschaftlich sinnvollen Vergleich haben. Dem Mandanten geht es hingegen darum die Rechtsstreitigkeit umfassend zu klären, weshalb ein Vergleich für ihn nicht immer die sinnvollste Option darstellt.
Zuletzt besteht eine starke finanzielle Abhängigkeit des Mandanten von dem Prozessfinanzierer. Fällt der Finanzierer, z.B. aufgrund von Insolvenz, ungeplant aus oder kündigt den Finanzierungsvertrag, kann der Mandant plötzlich ohne Finanzierung dastehen.[19]
Für wen ist eine Prozessfinanzierung sinnvoll?
Insgesamt kann sich eine Prozessfinanzierung also gerade für Mandanten lohnen, die eine Rechtstreitigkeit mit hohem Streitwert und guten Erfolgsaussichten gerne verfolgen wollen, aber nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel dafür verfolgen oder nicht bereit sind das restliche Risiko in Kauf zu nehmen. Ist man bereit dafür im Erfolgsfall einen Anteil des Nettoerlöses an den Prozessfinanzierer zu verlieren, wenn man dafür dennoch die Rechtsverfolgung aufnehmen kann, kann eine Prozessfinanzierung eine sehr sinnvolle Möglichkeit darstellen.[20]
Handelt es sich hingegen um einen Fall mit einem verhältnismäßig geringen Streitwert und einer unsicheren Haftungslage, wird eine Prozessfinanzierung regelmäßig eher nicht in Betracht kommen.
Gerade wenn es dem Mandanten primär um eine umfassende Klärung der rechtlichen Streitigkeit geht, statt um den wirtschaftlichen Erfolg oder einer finanziellen Genugtuung, ist von einer Prozessfinanzierung abzuraten.
Lohnt sich Prozessfinanzierung für Rechtsanwälte?
Aber was sagen zuletzt die Rechtsanwälte dazu? Inwiefern lohnt sich Prozessfinanzierung für sie?
Grundsätzlich besteht zwischen dem Prozessfinanzierer und dem Anwalt kein Vertrag. Dennoch findet ein regelmäßiger Austausch zwischen beiden Parteien über den aktuellen Stand des Falls statt und der Anwalt informiert den Finanzierer über die maßgeblichen Fortschritte. Zudem muss der Anwalt dem Prozessfinanzierer alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, damit dieser die Erfolgsaussichten und die Bonität des Gegners umfassend prüfen kann. Durch die vermehrte Kommunikations- und Dokumentationspflicht des Anwalts entsteht auch für ihn ein insgesamt größerer Arbeitsaufwand durch die Prozessfinanzierung.[21]
Dafür vergüten die meisten Prozessfinanzierer Rechtsanwälten den Mehraufwand, den sie durch die Prozessfinanzierung haben, in der Regel in der Höhe einer zusätzlichen 1,0 Gebühr nach dem RVG.[22]
Zudem kann sich eine Prozessfinanzierung für Rechtsanwälte insofern lohnen, dass manche Mandanten auf diese Weise überhaupt die Rechtsverfolgung aufnehmen, statt den Rechtsstreit aufgrund mangelnder finanzieller Mittel fallen zu lassen. Würden diese Mandanten gar nicht klagen, würden ihren Anwälten möglicherweise Prozesse mit hohen Streitwerten vollständig entgehen.[23]
Trotzdem gibt es ebenfalls einige Anwälte, welche die Vergütung lediglich einer 1,0-Gebühr nach dem RVG im Verhältnis zum zusätzlichen Arbeitsaufwand als zu gering ansehen.
Insgesamt kann es jedoch ein sehr sinnvolles Instrument darstellen, um das finanzielle Risiko von Mandanten zu minimieren und Mandate zu gewinnen.
Hier finden Sie auch Infos zur Rechtsschutzversicherung und zu Prozesskostenhilfe.
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessfinanzierung.
[2] https://www.handelsblatt.com/dpa/so-funktionierts-prozessfinanzierung-wenn-andere-das-risiko-uebernehmen/30149666.html.
[3] https://www.handelsblatt.com/dpa/so-funktionierts-prozessfinanzierung-wenn-andere-das-risiko-uebernehmen/30149666.html.
[4] Vgl. https://www.legial.de/prozess/prozessfinanzierung; https://www.foris.com/prozessfinanzierung/fuer-privatpersonen/.
[5] https://www.legial.de/assets/downloads/legial-spezial-beitrag-prozessfinanzierung-ablauf.pdf.
[6] https://www.handelsblatt.com/dpa/so-funktionierts-prozessfinanzierung-wenn-andere-das-risiko-uebernehmen/30149666.html.
[7] https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/prozessfinanzierung-voraussetzungen-anwalt-vorteil-risiko-rechtsschutz-datenschutz.
[8] https://www.legial.de/assets/downloads/legial-spezial-beitrag-prozessfinanzierung-ablauf.pdf.
[9] Vgl. https://www.test.de/Prozessfinanzierer-Firmen-uebernehmen-Risiko-1696438-1696966/.
[10] https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/files/anwaltsblatt.de/anwaltsblatt-online/2023-155.pdf.
[11] OLG München, 10.05.2012 – 23 U 4635/11.
[12] Vgl. https://www.legial.de/assets/downloads/legial-spezial-beitrag-prozessfinanzierung-ablauf.pdf.
[13] Vgl. BVerfG, 12.12.2006 – 1 BvR 2576/04.
[14] Wais, JZ 2022, 404, 405.
[15] https://www.iww.de/fmp/aktuelle-gesetzgebung/rechtsdienstleistungsmarkt-legal-tech-und-erfolgsverguetung-schon-vor-dem-inkrafttreten-wieder-geaendert-f138671.
[16] Fremuth-Wolf, Grundlagen und Praxis der Prozessfinanzierung: Modelle, Alternativen, Akteure und Vertragsgestaltung, S. 5 f.
[17] https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/prozessfinanzierung-voraussetzungen-anwalt-vorteil-risiko-rechtsschutz-datenschutz.
[18] https://www.test.de/Prozessfinanzierung-Prozess-ohne-Risiko-17480-0/.
[19] Vgl. Fremuth-Wolf, Grundlagen und Praxis der Prozessfinanzierung: Modelle, Alternativen, Akteure und Vertragsgestaltung, S. 5 f.
[20] https://www.handelsblatt.com/dpa/so-funktionierts-prozessfinanzierung-wenn-andere-das-risiko-uebernehmen/30149666.html.
[21] Vgl. https://www.legial.de/prozess/finanzierungsanfrage.
[22] https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/prozessfinanzierung-voraussetzungen-anwalt-vorteil-risiko-rechtsschutz-datenschutz.
[23] Vgl. Fremuth-Wolf, Grundlagen und Praxis der Prozessfinanzierung: Modelle, Alternativen, Akteure und Vertragsgestaltung, S. 5 f.
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Ein Beitrag von Laura Thrun.
Stand 26.03.2026


