Wie viel arbeiten Richter und verbeamtete Juristen im Vergleich zu selbstständigen Rechtsanwälten?

Hartnäckig hält sich das Klischee der langsamen Verwaltung und der langwierigen Gerichtsprozesse. Viele Menschen glauben nicht mehr daran, dass Beamte tatsächlich arbeiten oder ihr Prozess irgendwann ein Ende findet. So klischeehaft die Vorstellung auch ist, so falsch und gegenteilig ist die Realität.

Wie viel arbeiten Richter?

Gerichtsprozesse können sich, je nach Verfahrensart und Gericht, meist über mehrere Monate, wenn nicht sogar Jahre hinziehen. Dabei kommt schnell der Gedanke auf, dass Richter ihrer Arbeit nicht in der Fülle nachgehen, wie sie es sollten. Jedoch liegt der Kern der Problematik in einem ganz anderen Feld: Allein im Bereich des Strafrechts fehlen in Deutschland 2.000 Richter und Staatsanwälte.[1] Die Überlastung der Justiz ist eins der größten Probleme, die wir im deutschen Rechtssystem haben. Trotz großer Probleme ist der Umfang des Arbeitspensums eines Richters nicht genau zu ermitteln. Richter arbeiten nicht zeit-, sondern ergebnisorientiert. Sie sind selbst sachlich unabhängig (§ 25 DRiG) und unterstehen einer Dienstaufsicht nur insoweit, als das ihre Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt. Aus diesem Grund können auch arbeitszeitrechtliche Vorschriften nicht auf Richter angewendet werden. Dies bestätigte auch das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Urteilen. „Der von Richtern geforderte Einsatz bemisst sich nach Arbeitspensen und nicht nach vorgegebenen Dienstzeiten […]“[2] heißt es in einem Urteil aus dem Jahr 2023. Zudem sei die Nichtanwendung von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften kein Privileg, sondern eine institutionelle Vorkehrung gegen Einflussnahmen der Verwaltung.[3] 1998 veröffentlichte der Deutsche Richterbund eine Befragung des bayerischen Richterverbands, in der 70 % der Befragten angaben, wöchentlich 40 bis 50 Stunden (59,6 %) bzw. mehr als 50 Stunden (9,5 %) zu arbeiten.[4] Auch der bremische Richterbund veröffentlichte 2017 eine Umfrage, bei der die berufliche Belastung der Richter und Staatsanwälte thematisiert wurde. Die Ergebnisse der durchschnittlichen Arbeitszeit wurden in dieser Tabelle dargestellt:

[5]

Zusammengefasst: Die langsame Justiz ist doch dem hohen Arbeitspensum geschuldet und nicht den einzelnen Justizangehörigen.

Wie viel arbeiten verbeamtete Juristen?

Im Vergleich zu Richtern ist die Arbeitszeit von Beamten und verbeamteten Juristen in den einzelnen Bundesländern geregelt. In NRW ist dies in der „Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (AZVO)“ gesetzlich verankert. Hiernach beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamten durchschnittlich 41 Stunden (§ 2 Abs. 1 AZVO i.V.m. § 60 LBG NRW (Landesbeamtengesetz)), wobei die Arbeitszeit je nach Altersstufe sinkt (ab 55 Jahren sind es 40 Stunden, ab 60 Jahren nur noch 39). Auch Beamte mit einer Behinderung haben die Möglichkeit, eine geminderte Arbeitszeit zu beantragen, sodass diese durchschnittlich 39 Stunden betragen kann. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird die Arbeitszeit entsprechend verringert. Genaue Angaben über die tatsächliche Arbeitszeit lassen sich nicht finden. Ein Grund dafür mag sein, dass sich die Aufgabengebiete der Beamten und dementsprechend auch die Arbeitszeiten unterscheiden.

Wie viel Urlaub steht Richtern und verbeamteten Juristen zu?

Die Urlaubstage sind für beide Berufsgruppen einheitlich geregelt. In NRW ist es die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW), die festlegt, dass bei einer 5-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen besteht.

Die Realität in der Anwaltschaft: Wie viel arbeiten selbstständige Rechtsanwälte?

Diese Berufsgruppe bietet wohl die meisten Unterschiede, einerseits zu Beamten, andererseits auch zu den eigenen Kollegen. Die Arbeitszeit kann sich hierbei nämlich von Anwalt zu Anwalt stark unterscheiden, je nach Größe der Kanzlei, Standort, Anzahl der Mitarbeiter und Mandanten. Das Soldan Institut für Anwaltsmanagement führt im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßig das STAR (Statistisches Berichtssystem für die Anwaltschaft) durch, welches die berufliche und wirtschaftliche Lage der Anwaltschaft sichtbar macht. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit von Vollzeit-Rechtsanwälten beträgt rund 40 Stunden, während die Arbeitszeiten der Teilzeit-Rechtsanwälte darunter liegen. Im Durchschnitt betrug die wöchentliche Arbeitszeit von selbstständigen Rechtsanwälten rund 45,1 Stunden.

Die Realität scheint auch hier eine andere zu sein. 2017 veröffentlichte das „Anwaltsblatt“, eine juristische Fachzeitschrift, einen Beitrag von Prof. Dr. Matthias Killian, der sich mit den Arbeitszeiten von selbstständigen Anwälten beschäftigte. Darin heißt es: „Jeder dritte Anwalt arbeitet 50 bis 60 Stunden in der Woche, fast jeder fünfte Anwalt arbeitet mehr als 60 Stunden pro Woche. 30 % der Rechtsanwälte arbeiten auch am Wochenende und damit mehr als fünf Tage pro Woche.“[6] Zusammenfassend: Auch Rechtsanwälte bleiben nicht verschont von der Menge an Arbeit.

Fazit:

Trotz vieler Klischees und Vorurteile sieht die Realität deutlich anders aus. Die Überlastung der Justiz und die vielen rechtlichen Probleme, die anwaltliche Hilfe erfordern, sorgen dafür, dass der juristische Beruf zu einem der anstrengendsten gehört. Im Endeffekt sind wohl alle Berufsgruppen, egal in welchem Bereich, nur Leidtragende des Systems.


[1] https://www.drb.de/positionen/verbandsthemen/belastung

[2] BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2023 – 2 C 22/21 –, juris zusammengefasst

[3] BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 – 2 C 41/04 –, BVerwGE 125, 365-369

[4] https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/298

[5] https://www.richterbund-bremen.de/fileadmin/Bremischer-Richterbund/Dokumente/Handout_-_Umfrage_des_Bremischen_Richterbundes_zur_beruflichen_Belastung_der_Richterinnen_und_Richter.pdf

[6] https://soldaninstitut.de/wp-content/uploads/2021/01/AnwBl_2017-01.pdf#:~:text=Jeder%20dritte%20Anwalt%20arbeitet%2050%20bis%2060,Stunde%20erzielte%20Umsatz%20hingegen%20wieder%20merklich%20ab.

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Elisabeth Schatz

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Praktikantin