Widerrufsbelehrung („frühestens“) in Darlehensverträgen fehlerhaft

Mit Urteil vom 19.3.2014 (Az. 4 U 64/12) hat das Oberlandesgericht Brandenburg unter Berufung auf den Bundesgerichtshof die von der Deutschen Kreditbank DKB AG verwendete Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag von 2006 für fehlerhaft erklärt. Die Belehrung enthielt den Hinweis, dass die Frist für den Widerruf „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung beginne“. Mit einer solchen Belehrung Mehr…