Sind Zinsen und Rechtsverfolgungskosten zur Anspruchsdurchsetzung gegen den Deliktsschuldner insolvenzfest?
Nach den allgemeinen Grundsätzen aus § 850c ZPO sind Arbeitseinkommen im Wege der Zwangsvollstreckung nur insoweit pfändbar, wie dem Schuldner ein gesetzlich festgesetzter Mindesbedarf belassen werden muss, um die Kosten seines laufenden Lebensunterhalts zu erfüllen. Das Gesetz geht derzeit von pauschal 930 € monatlich bei Alleinstehenden und und von bis zu 2.60 € monatlich bei Mehr…