Was tun nach einem Vandalismusschaden am Auto?

Bei einem Vandalismusschaden am Auto stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen.

Ein Schaden, der durch Vandalismus verursacht wurde, ist eine Handlung unter Vorsatz, sie wurde also absichtlich begangen.

Daraus folgt zugleich, dass es sich um eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB) handelt, weswegen Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden sollte.

Sodann sollte der Geschädigten den Schaden seiner Versicherung melden.

Hierzu muss zunächst zwischen zwei Arten von Versicherungen unterschieden werden. Zum einem die Teilkaskoversicherung und zum anderen die Vollkaskoversicherung.

Die Teilkasko- Kfz Versicherung übernimmt Schäden wie Glasbruch, Schäden nach einem Brand oder Einbruch. Es muss fast immer ein Selbstbehalt von ca. 150 Euro geleistet werden. Alles, was diesen Betrag übersteigt, wird von der Versicherung getragen. Diese Art der Versicherung lohnt sich besonders bei gepflegten Autos, die älter als fünf Jahre sind.

Die Vollkaskoversicherung erstattet die Kosten des entstandenen Schadens bei einem ausgeführten Diebstahl (§ 242 StGB), Schäden, die aufgrund von Zerstörungswut entstanden sind (§ 303 StGB), sowie bei weniger schwerwiegenden Schäden am Auto, wie Dellen, Kratzer oder abgeknickten Antennen. Allerdings erstattet die Versicherung nicht immer die volle Summe, wenn der Täter unbekannt ist.

Natürlich muss die geschädigte Person (typischerweise der Versicherungsnehmer), um überhaupt Schadensersatz bzw. die Erstattung der Kosten verlangen zu können, den entstandenen Schaden bei der Kfz-Versicherung melden.

Aufgepasst! Ein Schaden unter 800 Euro zählt noch nicht zu einem schwerwiegenden Vandalismusschaden. Bei einem solchen sollte die Reparatur oder Ausbesserung ohne die Einbeziehung der Kfz-Versicherung durchgeführt werden, um eine Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse zu vermeiden.

Der Erhalt des Schadensfreiheitsrabatts sollte nämlich stets in der Betrachtung des Vorgehens berücksichtigt werden. Hieraus folgt, dass sobald eine Schadensmeldung bei der Versicherung eingegangen und der Schaden gedeckt worden ist, die Versicherung, egal ob Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung, den Versicherungsnehmer in eine höhere Schadensfreiheitsklasse einordnet.

Erstellt am 08.10.2021

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