Was kann man tun, wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist?
Häufig sind die Vermögensverhältnisse eines Verstorbenen unübersichtlich und es ist den Erben unklar, ob der Nachlass überschuldet ist. In solchen Fällen kann eine Nachlassverwaltung angeordnet werden. Das zuständige Nachlassgericht bestellt auf Antrag einen Nachlassverwalter, der den Nachlass des Verstorbenen verwaltet und ordnet. §§ 1975-1992 BGB: Beschränkung der Haftung des Erben § 1967 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Mehr…