BAföG und Unterhalt für studierende volljährige Kinder
Das BGB legt in § 1610 Abs. 2 fest, dass volljährige Kinder gegenüber ihren Eltern für die Dauer ihrer ersten Ausbildung bzw. Studiums einen Anspruch auf Unterhalt haben, zu welchem die Eltern gemäß § 1601 BGB verpflichtet sind. Möglicherweise besteht – je nach Einkommenssituation der Eltern – allerdings auch ein Anspruch des Kindes aus dem Mehr…